1. Zweck:

1.1
Die Landesliga ist die höchste Rundenkampfklasse des SVS. Sie dient der Ermittlung der Qualifikanten zur Regionalliga des DSB und des Saarländischen Rundenkampfmeisters.
1.2
Soweit es in dieser Ligaordnung nicht anders festgelegt Ist, gelten die Sportordnung des DSB und die Rundenkampfordnung des SVS, sowie die Bundesligaordnung des DSB mit der Ergänzung für die Regionalliga und den technischen Hinweise für die Durchführung der Wettkämpfe.

2. Wettkampftermine:

2.1
Die Termine der Landesliga werden von dem zuständigen Ligaleiter festgelegt. Sie sind so zu lege, dass die Ergebnisse und die Meldungen der Mannschaften rechtzeitig für das Qualifikationsschießen zur Regionalliga dem Ligaleiter vorliegen.
2.2
Zeitplan:
a. Samstag / Sonntag. 14.00 Uhr Einschießen.
b. 14.30 Uhr Wettkampfbeginn der I. Paarung
2.3
Ein Vor- und Nachschießen ist nicht möglich.

3. Startgenehmigungen:

3.1
Voraussetzung zum Start in der Landesliga sind:
a. die sportliche Qualifikation der Mannschaft
b. die Zahlung des Startgeldes ( 16.1 RKO des SVS )
3.2
Jede/r Mannschaftsschütze/in muss Mitglied des Landesligavereins sein.
3.3
Ein/e Landesligaschütze/in kann während einer Saison nur für einen Verein in den Rundenkämpfen starten.
3.4
Ein Vereinswechsel nach Beginn der Rundenkämpfe ist nicht möglich.
3.5
Die Identität der einzelnen Schützen/innen ist durch die Mannschaftsführer nachzuweisen.
3.6
Die Starterlaubnis in der Einzelwertung bei den Meisterschaften des DSB / SVS wird durch den Start in der Landesliga nicht berührt.

4. Einsatz in anderen Ligen:

4.1
Schützen/innen die im ersten Landesligawettkampf gestartet sind gelten als Stammschützen/innen und dürfen in anderen Ligen nicht mehr eingesetzt werden.
4.2
Sollten im ersten Landesligawettkamp Ersatzschützen/innen zum Einsatz kommen, so sind diese zu kennzeichnen und der geplante Stammschütze/in zu nennen.
4.3
Ersatzschützen/innen des gleichen Vereins aus anderen Ligen dürfen in der Landesliga starten, ohne die Startberechtigung in der unteren Liga zu verlieren
4.4
Ersatzschützen/innen dürfen an einem Wettkampftag nicht für 2 Mannschaften starten

5. Ligagröße:

5.1
Die Landesliga besteht aus acht Vereinsmannschaften. Von einem Verein können mehrere Mannschaften in der Landesliga starten.

6. Saison

6.1
Die Landesligasaison beginnt mit dem ersten Wettkampftag und endet mit dem Qualifikationsschießen zur Rangliste des DSB.

7. Wettkampfdurchführung:

7.1
Es sind mindestens 9 Scheiben zustellen.
7.2
Werden Wettkämpfe in der, dafür angemieteten Hallen ausgetragen, ist sicherzustellen, dass die Sicherheitsrichtlinien des DSB eingehalten werden.
7.3
Wettkampfleitung:
7.3.1
Als Wettkampfleiter fungiert ein Nationaler Kampfrichter.
7.3.2
Der Wettkampfleiter ist berechtigt den Beginn oder die Fortsetzung eines Wettkampfes von der Herstellung einer ordnungsgemäßen Veranstaltungsorganisation abhängig zu machen.
7.3.3
Der ausrichtende Verein ist für die ordnungsgemäße Führung der Ergebnisliste verantwortlich.
7.3.4
Der Wettkampfleiter sendet die Ergebnisliste an den zuständigen Ligaleiter und an den stellv. Landespressewart.
7.4
Mannschaftszusammensetzung:
7.4.1
Eine Mannschaft besteht aus 3 Einzelschützen/innen.
7.4.2
Es werden nur vollständige Mannschaften gewertet.
7.4.3
Startberechtigt sind Schützen/innen ab der Altersklasse Jugend und älter.

8. Wertung:

8.1
Es gibt nur eine Mannschaftswertung.
8.2
Die Trefferaufnahme findet statt, nachdem alle Schützen/innen ihre Pfeile geschossen haben.
8.2.1
Der Wert der Pfeile wird in fallender Reihenfolgen auf den Schusszettel eingetragen Ein Schütze des gegnerischen Vereins überprüft die Werte der angegebenen Pfeile
8.2.2
Können sich die Vereine über einen Pfeilwert nicht einigen, entscheidet der Wettkampfleiter endgültig.
8.2.3
Für jedes gewonnene Match bekommt die Siegermannschaft 2 Punkte. Bei Ergebnisgleichheit erhält jede Mannschaft einen Punkt.

9. Tabelle:

9.1
Die Tabelle wird nach jedem Wettkampftag vom Ligaleiter erstellt.
9.2
Sortieren der Tabelle:
a. Erstes Kriterium ist die Summe der Punkte
b. Bei Gleichheit der Punkte wird nach der Gesamtringzahl der Mannschaften sortiert
c. Bei Gleichheit der Punkte und der Gesamtringzahl der Mannschaften entscheidet der direkte Vergleich der ergebnisgleichen Mannschaften über die Platzierung
d. Sind die Mannschaften auch dann noch gleich entscheidet ein Stechen für Mannschaften entsprechend der FITA -Regeln.

10. Austragungsmodus:

10.1
Ein Austausch der Schützen/innen ist von Match zu Match erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass dies dem lt. Kampfrichter gemeldet ist.
10.2
30 Minuten Probeschießen
10.3
Ein Match besteht aus 3 Passen zu 9 Pfeilen. Diese müssen auf senkrecht angeordnete Dreifachauflagen geschossen werden.
10.4
Die Schießzeit beträgt 180 Sek. ( 150 Sek. grün und 30 Sek. gelb)
10.5
Die drei Mitglieder einer Mannschaft schießen in beliebiger Reihenfolge je 3 Pfeile. Es schießt jeder Wettkämpfer auf seine eigene Scheibe einen Pfeil pro Scheibenbild. Der 1. Schütze schießt auf die erste Reihe welche mit A bezeichnet ist. Der zweite Schütze auf B und der dritte auf C.
10.5.1
Im Falle, dass ein Schütze seinen ersten Pfeil in seiner Passe absetzt und hinter die 1 Meter Linie zurücktritt, schießt der nächste Schütze auf die nächste Reihe. Dies gilt für alle Schützen in der Mannschaft.
10.5.2
Nur ein Schütze steht auf der Schießlinie, während die beiden anderen hinter der 1 Meter Linie warten. Nur ein Schütze darf sich vor der 1 Meter Linie aufhalten. Der Schütze darf erst dann seinen Pfeil aus dem Köcher ziehen, wenn er auf der Schießlinie steht.
10.6
An jedem Wettkampftag schießt jede Mannschaft gegen jede andere. Es sind somit 7 Matches zu 27 Pfeile und somit für jeden Schützen pro Wettkampftag max. 63 Pfeile zu schießen.

Der Paarungsschlüssel dient als Arbeitsgrundlage und kann vom Verband modifiziert werden.

Scheibe
1/2
Scheibe
3/4
Scheibe
5/6
Scheibe
7/8
1. Match
5
2
1
3
4
4
8
6
2. Match
3
8
7
6
5
4
1
2
3. Match
4
1
2
8
7
6
5
3
4. Match
8
7
6
1
2
3
4
5
5. Match
7
5
3
4
6
8
2
1
6. Match
1
4
8
5
3
2
6
7
7. Match
2
6
4
7
1
5
3
8


11. Aufstieg in die Regionalliga -Süd-West:

11.1
Zwei Mannschaften, in der Reihenfolge ihrer Platzierung, werden an den DSB zur Teilnahme an dem Aufstiegskampf gemeldet. Der DSB lädt unter Berücksichtigung der Platzierung und dem Rundenkampfdurchschnitt ein.

12. Auf und Abstieg Landesliga

12.1
Die Zahl der auf- und absteigenden Mannschaften werden nach dem Qualifikationsschießen zur Regionalliga Süd-West ermittelt. Es steigen grundsätzlich so viele Mannschaften auf, wie zur Bildung der vollständigen Liga notwendig sind. Scheidet ein Verein im Laufe der Saison aus, wird er als Absteiger gewertet. Die Plätze 7 und 8 steigen in die Oberliga Ost bzw. Oberliga West ab.
12.2
Die jeweils beste Mannschaft aus der Oberliga Ost und Oberliga West steigen auf
12.3
Wünschen diese Mannschaften keinen Aufstieg, bleiben die Plätze 7 + 8 in der Liga. Wünscht eine Mannschaft keinen Aufstieg bleibt der Platz 7 in der Liga.

13. Einsprüche:

13.1
Einsprüche gegen die Kämpfe der Landesliga oder Verstöße gegen die Ligaordnung sind dem Wettkampfleiter sofort schriftlich zu melden.
13.2
Bei Einsprüchen gegen die Entscheidung des Wettkampfleiters ist eine Jury aus 3 Schützen/innen aus nichtbeteiligen Mannschaften zubilden. Der Einspruch ist schriftlich mit Bezahlung einer Protestgebühr von 50,- DM (25,- Euro) einzureichen.
13.3
Einsprüche gegen die Entscheidung beider Instanzen werden unter Einzahlung einer Protestgebühr von 100,- DM (50,- Euro) von der kleinen Sportkommission ( alle Referenten) endgültig entschieden. Einspruche sind an den Landessportleiter zu richten.
13.4
Meldungen über unsportliches Verhalten und unehrenhaftes Benehmen beteiligter Schützen/innen können von dem Landesschiedsgericht mit zeitlicher Sperrung der Betreffenden oder sogar mit Ausschluss von den Rundenkämpfen geahndet werden.

14. Allgemeine Bestimmungen:

14.1
Für die Durchführung der Landesligawettkämpfe ist, soweit nicht anders bestimmt, die Sportordnung des DSB zuständig.
14.2
Änderungen und Ergänzungen vorbehalten.

Diese RKO wurde am 22.07.1988 vom Gesamtvorstand beschlossen. Die Aufteilung in Landesligaordnung für Bogen, LG u. LP mit den redaktionellen Änderungen der RKO wurde von der TK am 14.02.2001 vorbereitet am 23.02.2001 vom Sportausschuss befürwortet und am 14.03.2001 vom Vorstand beschlossen.

Saarbrücken, den 15.März 2001

Für den Vorstand

Rudi Caspari
Landessportleiter