1. Zweck

1.1 Die Rundenkämpfe dienen dem Training und der Erhaltung der Wettkampftüchtigkeit unserer Schützen/innen.

1.2 Insbesondere sollen durch die Rundenkämpfe die Schützen/innen geschult und die Verbindung der Vereine untereinander gepflegt werden.

2. Termin

2.1 Die Rundenkämpfe werden jeweils nach einem festzulegenden Terminplan ausgetragen.

3. Teilnehmer:

3.1 An den Rundenkämpfen können nur Schützen/innen teilnehmen, die gegen Unfall und Haftpflicht über den Schützenverband "Saar" versichert sind. Ausländische Teilnehmer/innen müssen versichert sein.

3.2 Teilnahmeberechtigt sind alle dem Schützenverband "Saar" angehörigen Mitglieder (Vereine), die ihre Mitgliedermeldung abgegeben haben und ihren Verpflichtungen nachgekommen sind.
3.3 Ist ein/e Schütze/in Mitglied mehrerer Vereine, so darf er / Sie in einem Wettbewerb nur für einen Verein gem Sportordnung des DSB, Abs. 0.7.2.12 an den Rundenkämpfen teilnehmen.

3.4 Ein Vereinswechsel nach Beginn der Rundenkämpfe ist nicht möglich. Schützen/innen, die einen Wechsel gem. 0.7.2.1.2 Sportordnung vornehmen, müssen dies bis spätestens zum 30. 09. für die nächste Saison durchführen (Beginn des Sportjahres) um bei den Rundenkämpfen für den neuen Verein starten zu können.
3.5 Ein Verein kann mit mehreren Mannschaften an den Rundenkämpfen teilnehmen.

3.6
Teilnehmer/innen der: Bundes- und Regionalliga mit Lizenz des DSB (stamm- schützen) sind in der betreffenden Disziplin bei den Rundenkämpfen des SVS nicht startberechtigt.

4. Klasseneinteilung

4.1
a. LL
b. OLO und OLW
c. RLO, RLS RLW, RLN
d. BLO, BLS, B LW, B LN
e. Kreis, A-, B-, C- Klassen in den Kreisen

4.2 In allen Liegen beträgt die Anzahl der Mannschaften einer Gruppe sechs (Ausnahmen. LL -LG, LuPi und Bogen} Für die Klassen der Kreise ist diese Zahl anzustreben.

4.3 Die Aufsteiger in die Bezirksligen müssen von den Kreisen bis spätestens vier Wochen nach Beendigung der RK in den Ligen an den LRK - Obmann gemeldet werden.

4.4 Notwendige Änderungen der Klasseneinteilungen und Zusammensetzungen behält sich der SVS vor.

5. Mannschaften:

5.1 Eine Mannschaft besteht grundsätzlich aus vier (B, OSP, WS und KK-Gewehr drei) Schützen/innen, die allen Klassen gern 07.1.1.2 Sportordnung angehören können.

5.2 Eine Mannschaft darf mit fünf (B, OSP WS und KK-G vier) Schützen/innen starten. Ist dies der Fall, werden für den jeweiligen Wettkampf die besten vier (B, OSP, WS und KK-G drei) Einzelergebnisse gewertet.

5.3 Die Mannschaftsmeldungen sind dem zuständigen RK-Obmann spätestens 14 Tage vor Beginn der RK einzureichen.

5.4 Nachmeldungen von Schützen/innen sind dem zuständigen RK-Obmann vor dem ersten Einsatz schriftlich anzuzeigen (Formblatt SVS).

5.5 Schießt ein/e Schütze/in im Wiederholungsfalle ohne schriftliche Anmeldung, wird der Verein mit 30,- DM (15,- Euro) bestraft.
5.6 Ein/e Schütze/in darf in jeder Disziplin grundsätzlich nur für dieselbe Mannschaft starten, es sei denn, eine Ausnahme nach 5.7, 5.8 oder 5.9 RKO liegt vor.
5.7 Fallen in einer Mannschaft ein, oder mehrere Schützen/innen aus, so kann diese Mannschaft auf Antrag (Formblatt SVS) und mit Genehmigung des jeweiligen RK- Obmannes von Schützen/innen darunter liegender Klassen und Mannschaften aufgefüllt werden.  Schützen/innen die auf diese Weise in einer Mannschaft eingesetzt werden, sind künftig für diese Mannschaft startberechtigt. Ein späterer Austausch kann erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach 5.9 RKO vorliegen oder der/die Schütze/in der oberen Mannschaft wieder verfügbar ist, der von dem/der aufgestiegenen Schützen/in ersetzt wurde.
5.8 Wird eine Mannschaft zurückgezogen, so werden die bis dahin geschossenen Ergebnisse gestrichen. Die bis zu diesem Zeitpunkt in der zurückgezogenen Mannschaft gemeldeten und gestarteten Schützen/innen sind in einer anderen Mannschaft dieser Disziplin für den Rest der Rundenkämpfe nicht mehr startberechtigt, es sei denn sie werden in einer Mannschaft eingesetzt, die einer höheren Klasse  angehört
5.9 Der Aufstieg darunter liegender Mannschaften für die neue Saison regelt sich nach § 13.6 RKO
5.10 Zum Beginn der Rundenkämpfe kann nur die in der untersten Klasse schießende Mannschaft zurückgezogen werden.
>5.11 Ein Austausch gemeldeter Schützen/innen ist nur mit vorheriger Genehmigung des RK-Obmannes zulässig. Dieser erteilt die Genehmigung, wenn ein/e Schütze/in einer unteren Mannschaft mindestens drei mal bessere Ergebnisse erzielt hat, als der, in der höheren Mannschaft schießende, gegen den er ausgetauscht werden soll.

6. Durchführung:

6.1 Die Wettkämpfe werden nach den Bestimmungen der Sportordnung des DSB durchgeführt.

6.2 Für die Durchführung sind die RK-Obleute verantwortlich.

6.3 Vor Beginn der Rundenkämpfe hat in den Kreisen eine Besprechung mit den beteiligten Vereinen stattzufinden, bei welcher die Klasseneinteilungen (Kreis-, A-, B- und c- Klassen), die Wettkampftermine und -zeiten bekannt gegeben werden. Für die Ligen auf Verbandsebene sind diese Besprechungen ebenfalls durchzuführen.

7. Austragung der Wettkämpfe:

7. 1 Die Wettkämpfe werden in einer Vor- und Rückrunde ausgetragen (außer LL -LG, LuPi und Bogen).

7.2 Die Kämpfe sind in den jeweiligen Klassen zu den festgelegten Zeiten am jeweiligen Wettkampftag anzuschießen Nach einer Wartezeit von je 30 Minuten hat die nicht erschienene Mannschaft verloren. Ist der Wettkampf in der Klasse, in der geschossen wird, mit einem Durchgang angesetzt, müssen bis zum Ablauf der Wartezeit alle Schützen/innen angetreten sein. Wird in zwei Durchgängen geschossen, müssen beim ersten Durchgang von jeder Mannschaft mindestens drei Schützen/innen anwesend sein. Bei eventuellen Terminüberschneidungen ist der Standverein für eine Regulierung im Sinne von 9.2 RKO verantwortlich.

8. Schusszahl:

8.1 Die Schusszahl wird vor den Rundenkämpfen vom Sportausschuss In den einzelnen Waffenarten und Klassen festgelegt

9. Probeschüsse, Schießzeiten, Schießstände:

9.1 Für die Schießzeiten und die Probeschüsse gelten die Bestimmungen der Sportordnung des DSB entsprechend.

9.2 Die Vereine der Landes-, Ober-, Regional- und Bezirksligen haben in den Luftdruckwaffen mindestens fünf Stände je Wettkampf zur Verfugung zu stellen. Alle anderen Vereine sollen anstreben diese Bedingungen so schnell wie möglich zu er- füllen, so dass der Wettkampf in höchstens 2,5 Stunden abgeschlossen ist.

10. Waffen, Munition, Scheiben, Entfernung:

10.1 Hier gelten die Bestimmungen der Sportordnung des DSB entsprechend.

11. Aufsicht:

11.1 Nach 0.11.1.1 Sportordnung des DSB ist der Mannschaftsführer des Standvereines Schießleiter.

11.2 Für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettkampfes sind die beiden Mannschaftsführer verantwortlich, welche auch vor Begin des Wettkampfes die vom gastgebenden Verein zu stellenden Scheiben gegenseitig abzeichnen.

11.3 Die Mannschaftsführer sind verpflichtet sich von allen am Rundenkampfteilnehmenden Schützen die Wettkampfpässe vorlegen zu lassen. Die Nummer des Wettkampfpasses ist auf der Ergebnisliste einzutragen.

11.4 Der Gastgeber hat die Wettkampfscheiben und Listen zwei Wochen aufzubewahren und auf Verlangen in dieser Zeit dem RK-Obmann umgehend zuzustellen. Sind die Scheiben nicht mehr vorhanden, so ist eine Buße von 15,- Euro an den Verband zu zahlen. Dies gilt auch für die Duellscheiben, da man eine Scheibe für jeden Schützen aufziehen muss.

11.5 Die beiden Mannschaftsführer unterschreiben nach dem Wettkampf die Ergebnislisten, die der gastgebende Verein innerhalb von drei Tagen dem RK-Obmann zustellt. Geht die Ergebnismeldung vom gastgebenden Verein innerhalb von drei Tagen nicht beim RK-Obmann ein, zahlt der Verein eine Buße von 10,- Euro, im Wiederholungsfalle von 20,- Euro.
Ist die Ergebnismeldung nach zweimaliger Aufforderung nicht beim Rundenkampfobmann eingegangen, so wird der Kampf für die Heimmannschaft mit null Ringen gewertet. der Gegner erhält den Schnitt der bis dahin geschossenen Wettkämpfe (analog Punkt 17.4).

11.6 Können sich die beiden Mannschaftsführer über das Ergebnis nicht einigen, sind die Scheiben dem RK-Obmann zuzustellen, welcher die Auswertung als Leiter der Auswertung nach 0.11.1.5 der Sportordnung des DSB endgültig vornimmt. Im Falle seiner Abwesenheit (Erkrankung oder Urlaub) ist der LRK-Obmann für die Ligen zuständig. In den Kreisklasse entscheidet dann der Kreissportwart.

12. Wertung:

12.1 Sieger eines Wettkampfes ist die Mannschaft mit der höchsten Ringzahl (außer LL - LG und LuPi). Sie erhält zwei Punkte Bei Ringgleichheit erhält jede Mannschaft einen Punkt.

12.2 Die Mannschaftstabelle wird nach Punkt und Ringwertung aufgestellt. Bei Punktgleichheit nach Abschluss der Rundenkämpfe entscheidet die höhere Ringzahl der betreffenden Mannschaften im direkten Vergleich zueinander (Vor- und Rückkampf) über die Platzierung bis zum dritten Platz und den Abstieg. Bei mehr als zwei punktgleichen Mannschaften entscheidet die bessere Punktzahl im direkten Vergleich zueinander. Sind auch diese gleich, entscheidet ebenfalls die höhere Ringzahl im direkten Vergleich. Ergibt sich auch hier Gleichheit, entscheidet ein Stichkampf.

12.3 Es kann nur eine Mannschaft Sieger werden, die an allen Wettkämpfen teilgenommen hat. Als Teilnahme gilt auch ein Kampf, der nicht geschossen wurde, weil der Gegner nicht angetreten ist

12.4 Der Rundenkampfsieger in den Landesligen erhält einen Siegerpreis des SVS mit Urkunde und fünf (B, OSP, WS und KK-G vier) Erinnerungsmedaillen für die Mannschaftsschützen. Die Zweit- und Drittplazierten erhalten Urkunden und Erinnerungsmedaillen. Die siegreichen Mannschaften in den Ober-, Regional- und Bezirksligen erhalten für fünf (B, OSP, WS und KK-G vier) Schützen/innen Erinnerungsmedaillen und eine Urkunde. Die Ehrungen der Sieger in den Kreisligen erfolgt durch die Kreise.

13. Auf- und Abstieg:

13.1 In der Landesliga steigen die zwei letztplazierten Mannschaft in die Oberligen ab, die Sieger der Oberligen in die LL auf.

13.2 In den Oberligen steigen die zwei letztplazierten Mannschaften in die Regionalligen ab, die Sieger der RL in die OL auf.


13.3
In den Regionalligen steigen die letztplazierten Mannschaften in die Bezirksliga ab, die Sieger der BL in die RL auf.

13.4 Aus den Bezirksligen steigen die zwei letztplazierten Mannschaften in die Kreisklassen ab und die Sieger der Kreisklassen in die BL auf

13.5 gestrichen

13.6 Die Zahl der Absteiger in allen Ligen erhöht oder vermindert sich um die Zahl der aus darüber liegenden Klassen zurückgezogenen oder abgestiegenen Mannschaften. In den Kreisklassen ist sinngemäß zu verfahren, sofern aus den Bezirksligen mehrere Absteiger aufgenommen werden. In den Kreisklassen steigen die jeweiligen Sieger auf.

13.7 Eine errungene Meisterschaft verpflichtet zum Aufstieg (Ausnahme Bogen in die LL)

14. Einsprüche:

14.1 Einsprüche gegen Kämpfe oder Verstöße gegen die Rundenkampfordnung sind sofort dem RK-Obmann schriftlich auf dem Meldebogen mitzuteilen. Die Begründung ist schriftlich innerhalb von sieben Tagen nachzureichen.

14.2 Einsprüche gegen die Entscheidungen des RK-Obmannes sind dem Kreiskampfgericht, bestehend aus dem Kreisschützenmeister, dem Kreissportleiter und drei Beisitzern, bei Zahlung einer Protestgebühr von 25,- Euro innerhalb von acht Tagen nach dem strittigen Entscheid zuzustellen. Die Protestgebühr verfällt, wenn der Einspruch abgewiesen wird. Das Kreiskampfgericht hat zur Verhandlung einen Vertreter der betreffenden Vereine und den RK-Obmann einzuladen.

14.3 Für die Landes-, Ober-, Regional- und Bezirksligen sind die Einsprüche an den Landesrundenkampfobmann zu richten. Anstelle des Kreiskampfgerichtes entscheidet hier der LRK-Obmann mit zwei Beisitzern. Auch hier sind zur Verhandlung jeweils Vertreter der beteiligten Vereine, sowie der RK-Obmann der betreffenden Liga einzuladen. Einsprüche gegen das Urteil bei der Instanzen werden unter Einzahlung einer Protestgebühr von 50,- Euro von der kleinen Sportkommission (alle Referenten) endgültig entschieden. Die Einsprüche sind an den Landessportleiter zu richten.

14.4 Meldungen der Rundenkampfobleute über Unsportlichkeiten und unehrenhaftes Benehmen beteiligter Schützen können vom Kreis-, bzw. Landeskampfgericht mit zeitlicher Sperre der Betreffenden oder sogar Ausschluss von den Rundenkämpfen geahndet werden.

15. Startgebühren:

15.1 Zur Bestreitung der Unkosten von Bezirks- bis Landesligen ist von den Vereinen vor Beginn der Rundenkämpfe eine Startgebühr zu zahlen Diese wird vom Sportausschuss vor den Rundenkämpfen festgesetzt Die Startgebühren in den Kreisen regeln die Kreise selbst.

16. Strafen:

16.1 Schießt ein/e Schütze/in unter fremdem Namen oder für mehrere Mannschaften, wird der Verein mit diesen Mannschaften von den Rundenkämpfen ausgeschlossen und zahlt 25,- Euro an die Verbandskasse. Der Ausschluss der Mannschaften wird im amtlichen Nachrichtenblatt des Landessportverbandes veröffentlicht.

16.2 Tritt eine Mannschaft nicht an, ist eine Buße von 15,- Euro zu zahlen. Darüber hinaus sind dem Gegner die Fahrtauslagen zu erstatten. Wird eine Mannschaft im Verlauf der RK zurückgezogen, wird nach 5.8 RKO verfahren. Die Benachrichtigung der übrigen Mannschaften der Klasse obliegt dem abgemeldeten Verein.

16.3 Tritt eine Mannschaft in der laufenden Saison zwei mal nicht an, dann wird sie von der weiteren Teilnahme an den RK ausgeschlossen. Die bis dahin geschossenen Ergebnisse werden neutralisiert. Der Ausschluss wird im amtlichen Nachrichtenblatt des Landessportverbandes veröffentlicht. Die bis zu diesem Zeitpunkt in der ausgeschlossenen Mannschaft gemeldeten und gestarteten Schützen/innen sind in einer anderen Mannschaft dieser Disziplin für den Rest der RK nicht mehr startberechtigt. Mannschaften der Verbandsligen werden für die neue Saison in die zuständigen Kreise verwiesen und von den Kreisen neu eingestuft.

16.4 Schießt ein/e Schütze/in unberechtigt mit, so kann das Ergebnis des/der fünften (B, OSP, WS und KK-G vierten) Schütze/in nicht nachträglich eingesetzt werden. Der Mannschaft werden somit die Ringe des/der nicht startberechtigten Schütze/in gestrichen.

17. Kampfverlegungen:

17.1 Ein Nachschießen ist nicht statthaft.

17.2 Wird ein Schütze/in einer Mannschaft vom SVS oder DSB für Veranstaltungen benötigt oder in dringenden Fällen, kann der selbe unter Aufsicht des Gegners auf dessen Stand vorschießen bzw. wird vom Verband eine Sonderregelung getroffen. Ein Vorschießen geht nur für die zwei aufeinanderfolgenden Wettkämpfe. Dies muss im Wettkampfprotokoll vermerkt werden.

17.3 Kampfverlegungen auf einen späteren Zeitpunkt sind möglichst zu vermeiden. Ist dies aus zwingenden Gründen nicht möglich, so muss sie vorher mit Vorschlag eines neuen Termins beim RK-Obmann beantragt werden. Bei seiner Abwesenheit entscheidet der LRK-Obmann für die Ligen und der Kreissportwart in den Kreisen. Der Gegner muss benachrichtigt werden.

17.4 Wird ein Kampf durch Verschulden einer Mannschaft nicht ausgetragen, sind die Punkte für sie verloren. Die andere Mannschaft erhält den Durchschnitt der bis dahin erzielten Ringzahlen gut geschrieben. Sind weniger als drei Kämpfe ausgetragen, wird der Durchschnitt der ersten drei Kämpfe zum gegebenen Zeitpunkt ermittelt. Die angetretene Mannschaft kann auf Antrag und mit Zustimmung des RK-Obmannes und in Anwesenheit eines Neutralen den Kampf allein austragen.

18. Veröffentlichung der Ergebnisse:

18.1 Die Rundenkampfobleute sorgen in Verbindung mit den Kreispressereferenten dafür, dass die Tabellen im Lokalteil der Tagespresse und im "Sportschützen" veröffentlicht werden. Die Ergebnisse der Wettkämpfe sind dem Landespressereferenten oder seinem Stellvertreter unmittelbar im Anschluss an die stattfindenden Kämpfe fernmündlich oder per FAX durchzugeben und zwar vom gastgebenden Verein. Der Verein, der die Durchgabe versäumt, hat eine Buße von 20,- DM (10,- Euro) an die Verbandskasse zu zahlen. Diese Buße ist sofort fällig. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich der Betrag. Fällt ein Kampf aus, so ist der gastgebende Verein verpflichtet dies dem Landespressereferenten oder seinem Stellvertreter zu melden. Zur Veröffentlichung im Sportteil der Tagespresse und in den Schützenzeitungen ist der Landespressereferent und sein Stellvertreter verantwortlich.

19. Änderungen:

19.1 Der SVS behält sich Änderungen, bzw. Ergänzungen dieser RKO vor. Änderungen werden den Vereinen rechtzeitig bekannt gegeben.
Diese RKO wurde am 22.07.1988 vom Gesamtvorstand beschlossen. Die Aufteilung in Landesligaordnung für Bogen, LG u. LP mit den redaktionellen Änderungen der RKO wurde von der TK am 14.02.2001 vorbereitet am 23.02.2001 vom Sportausschuss befürwortet und am 14.03.2001 vom Vorstand beschlossen.

Saarbrücken, den 20. September 2004
Für den Vorstand

Rudi Caspari

Landessportleiter